Die Beschwerdestelle · Zimmer 4
Beschwerden
Wer in einem Dorf wohnt, das es nicht gibt, hat trotzdem ein Recht auf Unmut. Das Amt nimmt ihn entgegen und weist ihn zurück.
Einreichen darf, wer gemeldet ist. Der persönliche Link steht in der Post des Einwohnermeldeamts, dieselbe Adresse wie Urkunde und Klingelschild.
Post verlegt? Das Amt schickt den Zugang noch einmal.
Noch nicht gemeldet? Das dauert eine Minute und kostet nichts.
Aus der Beschwerdeakte
B-2026-0014 · Etwas anderes · 28.07.2026
Mein eingereichtes Foto vom unbezahlbaren Glück ist nicht zu sehen. Kann ich es nochmal schicken, damit es angepint werden kann?
Heidi X., Seeblick II 13 · melden
Bescheid des Amtes: Die Beschwerde ist begründet. Das Amt hat das Foto entgegengenommen und anschließend verloren, ohne es zu bemerken — eine Leistung, auf die es nicht stolz ist. Der Mangel ist behoben. Unter dem Link aus Ihrer Zustellung liegt jetzt ein Feld zum Nachreichen bereit. Das Amt bittet um Nachsicht und um das Foto.
Der Beschwerde wird abgeholfen. Das Foto war größer als das, was die Annahmestelle durchlässt, und sie hat das verschwiegen. Beides ist berichtigt. Nachreichen unter dem Link aus Ihrer Zustellung; das Amt prüft und pint an.
Die Beschwerde ist begründet. Der Fehler lag beim Amt, nicht bei Ihnen: Die Annahmestelle hat Sendungen über zwei Megabyte verworfen und den Eingang trotzdem bestätigt. Sie ist berichtigt.
Sie bekommen nun eine neue E-Mail mit einem Link und können das Foto hochladen
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